Ausbildungskatalog

Einführung (Grundlagen des Personenschutzes 38 Std.)

Zielsetzung:

Die Personenschützer sind Personen, die in ihrem Tätigkeitsbereich Aufgaben des Schutzes von belästigten oder gefährdeten Personen übernehmen ( Personenschützer, sonstiges Sicherheitspersonal, Personal in VIP Bereichen).Zur Sicherstellung der Sicherheit sollen diese Personen in der Lage sein, im Notfall sofortige Erstmaßnahmen wie zum Beispiel: Schutzmaßnahmen, Alarmierung, Flucht und Rettung sowie die Abwehr von Angreifern in kleinen Teams oder allein durchzuführen. Dies ist effektiv nur möglich, wenn diese Personen entsprechend im Grundlagenwissen des Personenschutzes ausgebildet sind und auch regelmäßig nachgeschult und trainiert werden. Die Notwendigkeit, entsprechende Mitarbeiter zu schulen, ergibt sich in Deutschland aus verschiedenen neuen Bedrohungslagen für die zu schützenden Personen. Den zu Schulenden wird das notwendige Grundlagenwissen zur Durchführung von Maßnahmen vermittelt. Praktische Übungen ergänzen die theoretischen Ausführungen.

Zielgruppe:

Personen, die im Sicherheitsdienst arbeiten und die Tätigkeiten als Personenschützer kennen lernen wollen, und später in diesem Feld tätig werden wollen. Als Begleitschützer einzeln oder in zweier Teams.

Inhalt Theorie

  • Theoretischer Teil 1: ( 8 Unterrichtsstunden)
    Voraussetzungen und Qualifikationen für den Personenschützer; die 5 Grundelemente der
    Sicherheit; die 4 Parameter im Personenschutz; Ziele, Motive und Strukturen von Angreifern;  „Informations- Sammel- Taktiken“; Analyse von Angriffsvorbereitungen; Psychischer Druck

 

  • Theoretischer Teil 2: (4 Unterrichtsstunden) Technik und Hilfsmittel im Personenschutz
    Sicherheitstechnik; Technik für den Objektschutz und den mobilen Einsatz; USBV Such- und Hilfsmittel.

Inhalt Praktisch

  • Praktischer Teil 1: ( 6 Unterrichtsstunden) Unbewaffnete Verteidigungsmethoden
    Einfache Abwehrtechniken gegen Anrempeln; Befreiungstechniken aus Würgen und Festhalten;
    Feststellungs- und Kontrollgriffe von Personen, Blocktechniken; Schlagtechniken, Abwehrtechniken
    gegen Messer- und Pistolenangriffe.

 

  • Praktischer Teil 2: (8 Unterrichtsstunden) Personenschutztaktiken
    Richtige Körperabdeckungen im Personenschutz; Verschiedene Personenschutzformationen
    einzeln und im Team zu Fuß; Betreten und Verlassen von Gebäuden; Personenschutz unter
    Beteiligung von Fahrzeugen; Evakuierung aus dem Gefahrenbereich; Begleitschutz Übungen.

 

  • Praktischer Teil 3: (4 Unterrichtsstunden) Fahrtaktiken- und Techniken  im Personenschutz „PKW“ in Theorie und Praxis
    Fahrzeuge für den Personenschutz; Fahrformationen im Personenschutz; Fahr- und Wendemanöver (Grundlagen!).

 

  • Praktischer Teil 4 (8 Unterrichtsstunden) Schießausbildung Einführung und Vorstellung verschiedene Waffensysteme und Modelle für den Personenschutz, Einführung „Taktische Schießtechnik“ mit 9mm Pistole und Revolver, Stabile Körperhaltung beim Schießen, Ziehen der Waffe aus verschiedenen Positionen und Treffen, Schießen nach körperlicher Anstrengung, Kombinationsübungen.

Unterweisung Mitarbeiter Löschgeräte zur Selbsthilfe Feuerlöscher / Löschdecke (Grundausbildung 8 Std.)

 Zielsetzung:

 Personen, die in der Handhabung unterwiesen werden müssen (Selbsthilfekräfte nach Verkaufsstättenverordnung, Personenschützer, sonstiges Sicherheitspersonal, Personal in Krankenhäusern und Heimen). Zur Sicherstellung der Sicherheit sollen diese Personen in der Lage sein, im Brandfall sofortige Erstmaßnahmen wie zum Beispiel: Alarmierung, Brandmeldung, Brandbekämpfung bei Entstehungsbränden durchzuführen. Dies ist effektiv nur möglich, wenn diese Personen entsprechend unterwiesen sind und auch regelmäßig nachgeschult werden. Die Notwendigkeit entsprechende Mitarbeiter zu schulen, ergibt sich in Deutschland aus verschiedenen Vorschriften u. a. aus Arbeitsstättenverordnung, § 12 ArbSchG, und den Berufsgenossenschaftlichen Vorschriften wie BGV A1, BGI 560, sowie BGR 133. Den Teilnehmern wird das notwendige Grundlagenwissen zur Durchführung von Erstmaßnahmen vermittelt. Löschvorführungen und praktische Löschübungen ergänzen die theoretischen Ausführungen.

Zielgruppe:

 Personen die mit Löschgeräten umgehen können müssen (Personenschützer, Sicherheitspersonal, Personal in Heimen oder Verkaufsstätten, Gewerbliche Mitarbeiter).

Inhalt:

  • Grundlagen Rechtliche Aufgaben und Pflichten
  • Brandursachen und Brandklassen
  • Verhalten im Brandfall sowie Brandmeldung
  • Einsatzbereiche und Einsatzgrenzen von Feuerlöschgeräten
  • Löschtaktik der Brandbekämpfung
  • Praktische Löschübungen mit Feuerlöschgeräten an realen Brandobjekten

Sprechfunkausbildung

Zur Abwicklung des Sprechfunks- und der Kommunikation im Bereich des privaten Sicherheitsgewerbes und des nichtöffentlichen beweglichen Funkdienstes der BOS.

Zielgruppe:

Notwendig z. B. für Sicherheitspersonal, die mit Funk- und Kommunikationstechnik arbeiten müssen, sowie Personal der Hilfs- und Rettungsdienste.

Zielsetzung:

Der Unterrichtungslehrgang dient als Schulungsmaßnahme für Personen, die im Bewachungsgewerbe tätig sind oder Mitarbeiter von Hilfsdiensten, die dort mit der entsprechenden Kommunikationstechnik umgehen müssen. Die unterrichteten Personen werden mit den für die Ausübung des Funk- und Fernmeldeverkehrs notwendigen Vorschriften in einem Umfang vertraut gemacht, der ihnen die eigenverantwortliche Durchführung ermöglicht. Der Lehrgang endet mit einer abzulegenden Prüfung.

Inhalt:

  • Allgemeines
  • Rechtliche Grundlagen und Anforderungen (inkl. Verpflichtung)
  • Kommunikationstechnik
  • Durchführung des Sprechfunkverkehrs
  • Funkplan, Kenn-/Rufzeichen und Namen
  • Verkehrsarten und Abwicklung

Sicherheitslehrgänge 1- 4 als Teilfernstudium (analog Werkschutzlehrgänge 1-4)

Inhalte:
Handlungsbereich „Rechts- und Aufgabenbezogenes Handeln“
1. Rechtskunde
2. Dienstkunde

Handlungsbereich „Gefahrenabwehr sowie Einsatz von Schutz- und Sicherheitstechnik“
3. Brandschutz und sonstige Notfallmaßnahmen
4. Arbeits-, Gesundheits- und Umweltschutz
5. Einsatz von Schutz- und Sicherheitstechnik

Handlungsbereich „Sicherheits- und Serviceorientiertes Verhalten und Handeln“
6. Situationsbeurteilung und- Bewältigung
7. Kommunikation
8. Kunden- und Serviceorientierung
9. Zusammenarbeit mit anderen

Sanitätshelfer Grundausbildung: (Grundausbildung Sanh. 40 Std., Betriebssanitäter) + optional möglich 8Std. speziell für Personenschützer (Verletzungen durch Waffen oder Sprengwirkungen usw.)

Zielsetzung:

Personenschützer zur spezifischen Hilfe bei Notfallmaßnahmen ihrer SP zu befähigen. Sicherheitsmitarbeiter als Sanitätshelfer aufgrund ihrer Garantenstellung zur Qualifizierten erweiterten Maßnahmen der Ersten Hilfe zu befähigen. Sicherheitsmitarbeiter zur Sanitätssicherstellung bei Veranstaltungen zu befähigen. Sanitätshelfer sind Personen, die bei jedem medizinischen Notfall, wo das Leben und die Gesundheit unmittelbar bedroht sind, effektiv Hilfemaßnahmen durchzuführen. Durch zunehmende Unfallgefahren und ansteigende Verletztenzahlen in Haushalten und Betrieben, im Straßenverkehr und auch in der Freizeit und ganz spezifisch im Sicherheitsdienst erfordern es spezielle Helfer auszubilden. Auch im betrieblichen Katastrophenschutz werden Sanitätshelfer benötigt und zum Teil vorgeschrieben. Die Erste Hilfe ist ein wichtiges Glied in der so genannten Rettungskette. Oft ist die nachfolgende professionelle Hilfe durch den Rettungsdienst und die Krankenhäuser nur möglich auf der Basis der am Notfallort geleisteten erweiterten Ersten Hilfe durch qualifizierte vor Ort tätige Helfer. Die Notwendigkeit entsprechende Mitarbeiter zu schulen ergibt sich in Deutschland aus verschiedenen Vorschriften u. a. aus Arbeitsstättenverordnung, § 10 Arbeitsschutz Gesetz, GUV 50.7, BGV A 5, BGV C 7,

Zielgruppe:

Alle Personen, die adäquat Hilfe leisten wollen oder auch beruflich dazu verpflichtet sind. (Berufskraftfahrer, Sicherheitspersonal bei Veranstaltungen u. ä., Feuerwehrleute, Angestellte die in den gewerblichen Bereichen Ersthelfer/Betriebssanitäter gefordert sind, BKO in Betrieben).

Inhalte:

  • Anatomie und Verletzungen der Haut, Infektionen, Wundversorgung, Bauch und Sinnesorgane
  • Anatomie und Erkrankungen des Kreislaufes, Anatomie und Erkrankungen der Atmung
  • Anatomie und Verletzungen des Bewegungsapparates, Krankenpflege
  • Vergiftungen, Thermische Schädigungen, Infektionskrankheiten, Rettungsdienststrukturen
  • HLW (Herz- Lungen- Wiederbelebung auch mit medizinischen Hilfsmitteln)
  • Lagern, retten und transportieren

Evakuierungshelfer

 Zielsetzung:

Die Evakuierungshelfer sind Personen, die in ihrem Tätigkeitsbereich Aufgaben der Evakuierung übernehmen (Selbsthilfekräfte nach Verkaufsstättenverordnung, Personenschützer, sonstiges Sicherheitspersonal, Personal in Krankenhäusern und Heimen). Zur Sicherstellung der Sicherheit sollen diese Personen in der Lage sein, im Brandfall sofortige Erstmaßnahmen wie zum Beispiel: Alarmierung, Brandmeldung, Flucht und Rettung, zu unterstützen oder durchzuführen. Dies ist effektiv nur möglich, wenn diese Personen als Evakuierungshelfer entsprechend ausgebildet sind und auch regelmäßig nachgeschult werden. Die Notwendigkeit entsprechende Mitarbeiter zu schulen, ergibt sich in Deutschland aus verschiedenen Vorschriften u. a. aus Arbeitsstättenverordnung, § 12 ArbSchG, und den Berufsgenossenschaftlichen Vorschriften wie BGV A1, BGI 560, sowie BGR 133. Dem zu Schulenden wird das notwendige Grundlagenwissen zur Durchführung von Erstmaßnahmen vermittelt.

Zielgruppe:

Personen die als Evakuierungshelfer tätig werden (Personenschützer, Sicherheitspersonal, Personal in Heimen oder Verkaufsstätten, Personal in Objekten mit Ortsunkundigen Personen).

Inhalte:

  • Grundlagen Rechtliche Aufgaben und Pflichten
  • Rettungswege in Gebäuden
  • Verhalten im Brandfall sowie Brandmeldung
  • Evakuierung von Personen
  • Flucht- und Rettungspläne
  • Evakuierungschart und die Anwendung

Ersthelfer Grundausbildung: (Grundausbildung 8 Stunden)

„Unterweisungen in SMU am Unfallort nach §8a Straßenverkehrszulassungsordnung reicht als Erste Hilfe Ausbildung nicht aus“

Zielsetzung:

Sicherheitsmitarbeiter als Ersthelfer aufgrund ihrer Garantenstellung zur qualifizierten Ersten Hilfe zu befähigen. Ersthelfer sind Personen die bei jedem Notfall, wo das Leben und die Gesundheit unmittelbar bedroht sind effektiv Erste Hilfemaßnahmen durchzuführen. Durch zunehmende Unfallgefahren und ansteigende Verletztenzahlen in Haushalten und Betrieben, im Straßenverkehr und auch in der Freizeit erfordern notwendiger denn je, möglichst viele Menschen in Erster Hilfe auszubilden. Die Erste Hilfe ist ein wichtiges Glied in der so genannten Rettungskette. Oft ist die nachfolgende professionelle Hilfe durch den Rettungsdienst und die Krankenhäuser nur möglich auf der Basis der am Notfallort geleisteten Ersten Hilfe durch Laien. Die Notwendigkeit entsprechende Mitarbeiter zu schulen ergibt sich in Deutschland aus verschiedenen Vorschriften u. a. aus Arbeitsstättenverordnung, §10 Arbeitsschutz Gesetz, GUV 50.7, BGV A 5, BGV C 7,

Zielgruppe: Alle Personen, die adäquat Erste Hilfe leisten wollen oder auch beruflich dazu verpflichtet sind. (Berufskraftfahrer, Sicherheitspersonal, Angestellte die in den verschiedenen Gewerblichen Bereichen als Ersthelfer gefordert sind).

Inhalte:

  • Aufgaben des Ersthelfers, Schema der Rettungskette, Haut Anatomie Wundgefahren und Versorgung
  • Blutstillung bei bedrohlichen Blutungen, Amputationsverletzungen
  • Schock-Arten und Formen, Schock- Bekämpfung, Kreislaufkontrolle
  • Funktion der Atmung/Atemkontrolle, Freihalten der Atemwege, Atemspende
  • Bewusstlosigkeit und ihre Gefahren, Seitenlagerung Helmabnahme/ Schädel- und Hirnverletzungen, Elektrounfälle Verbrennungen/Verbrühungen, Verätzungen
  • Funktion des Knochengerüstes, Knochenbrüche und Gelenkverletzungen/Maßnahmen zur Ruhigstellung der Extremitäten
  • Aufheben, Führen und Tragen von Verletzten, Rettungsgriff
  • Herz- Lungen- Wiederbelebung
  • Verhalten bei Verkehrsunfall, Absicherung einer Unfallstelle

 

Einführungskurs Personenkontrolle mit und ohne Handsonden

Zielsetzung:

Allgemeines Sicherheitspersonal und Personenschützer, die in ihrem Tätigkeitsbereich Aufgaben des Schutzes von speziellen Objekten, Veranstaltungsschutz oder gefährdeten Personen übernehmen (Personenschützer, sonstiges Sicherheitspersonal, Personal in VIP Bereichen, Veranstaltungsschützer „Eventschutz“ Flughafensicherheitspersonal). Zur Gewährleistung der Sicherheit sollen diese Personen in der Lage sein, gefährliche oder verbotene Gegenstände oder Sprengsätze zu erkennen. Dies ist effektiv nur möglich, wenn diese Personen entsprechend im Umgang mit Handsonden und der Absuche von Hand ausgebildet sind und trainiert werden. Die Notwendigkeit, entsprechende Mitarbeiter zu schulen ergibt sich in Deutschland aus verschiedenen neuen Bedrohungslagen für die zu Schützenden Werte wie Objekte und Personen aufgrund links- oder rechtsextremer sowie Organisierter Kriminalität, Spionage oder Terroristischer Bedrohungen. Den zu Schulenden wird das notwendige Grundlagenwissen zur Erkennung und zur Durchführung vermittelt. Praktische Übungen ergänzen die theoretischen Ausführungen.

Zielgruppe:

Alle Personen, die allgemein oder in speziellen beriechen im Sicherheitsdienst arbeiten, Personal die Tätigkeiten als Personenschützer oder Objektschützer mit gefährdeten Personen übernehmen wollen.

Inhalt:

  • Theoretischer Teil (Versteckmöglichkeiten am Körper)
  • Erkennen von Spreng- und Brandvorrichtungen sonstiger gefährlicher oder verbotener Gegenstände
  • Hilfsmittel zur Suche
  • Suchmaßnahmen
  • Praktische Demonstrationen

Brandschutzhelfer (Grundausbildung)

Zielsetzung:

 Die Brandschutzhelfer sind Personen, die in ihrem Tätigkeitsbereich Aufgaben des Brandschutzes übernehmen (Selbsthilfekräfte nach Verkaufsstättenverordnung, Hausfeuerwehren, Personenschützer, sonstiges Sicherheitspersonal, Personal in Krankenhäusern und Heimen). Zur Sicherstellung der Sicherheit müssen diese Personen in der Lage sein, im Brandfall sofortige Erstmaßnahmen wie zum Beispiel: Alarmierung, Brandmeldung, Flucht und Rettung, Brandbekämpfung bei Entstehungsbränden durchzuführen. Dies ist effektiv nur möglich, wenn diese Personen als Brandschutzhelfer entsprechend ausgebildet sind und auch regelmäßig nachgeschult werden. Die Notwendigkeit entsprechende Mitarbeiter zu schulen, ergibt sich in Deutschland aus verschiedenen Vorschriften u. a. aus Arbeitsstättenverordnung, § 12 ArbSchG, und den Berufsgenossenschaftlichen Vorschriften wie BGV A1, BGI 560, sowie BGR 133. Den Teilnehmern wird das notwendige Grundlagenwissen zur Durchführung von Erstmaßnahmen vermittelt. Löschvorführungen und praktische Löschübungen ergänzen die theoretischen Ausführungen.

Zielgruppe:

Personen die als Brandschutzhelfer tätig werden (Personenschützer, Sicherheitspersonal, Personal in Heimen oder Verkaufsstätten).

Inhalt:

  • Grundlagen Rechtliche Aufgaben und Pflichten
  • Brandursachen, Brandrisiken und Brandklassen
  • Rettungswege in Gebäuden
  • Verhalten im Brandfall sowie Brandmeldung
  • Einsatzbereiche und Einsatzgrenzen von Feuerlöschgeräten
  • Löschtaktik und Grenzen der Brandbekämpfung
  • Praktische Löschübungen mit Feuerlöschgeräten an realen Brandobjekten

 

Operative Durchführung „Vorbeugender und Abwehrender Brandschutz“

Die Firma BAB analysiert, berät und dokumentiert in Ihrem Unternehmen vor Ort die jeweils für den Brandschutz und die Erste Hilfe relevanten Gefährdungspotenziale.

 

Brandschutz

  • Begehung der Bereiche zur Beurteilung des brandschutztechnischen Zustandes
  • Beurteilung und Betreuung der Arbeitsstätten/Arbeitsplätze an allen Standorten
  • Unterstützung bei der Pflichtenübertragung der Unternehmensleitung
  • Unterstützung bei der Bestellung der erforderlichen Beauftragten
  • Überbetriebliche Betreuung als bestellter Brandschutzbeauftragter
  • Erstellung/Pflege/Aktualisierung der betrieblichen Brandschutzdokumente
  • Wie Brandschutzkonzepte, Brandschutzordnungen, Flucht- und Rettungspläne
  • Unterstützung beim Aufbau des betrieblichen Brandschutzes
  • Überwachung von Prüfterminen bei brandschutztechnischen Einrichtungen nach den
  • Prüffristen der technischen Prüfverordnungen
  • Erstellung von Vorgaben (insbesondere für Genehmigungsscheine für Heißarbeiten)
  • Schulungen und Unterweisungen der Beschäftigten im bereich Brandschutz und
  • Evakuierung
  • Beschaffung oder Entsorgung von brandschutztechnischen Produkten, Geräten und
  • Hilfsmitteln sowie Persönlicher Schutzausrüstung
  • Allgemeine Beratungen in Fragen des Brandschutzes

 

Erste Hilfe

  • Begehung der Bereiche zur Beurteilung im Bezug zur Ersten Hilfe
  • Unterstützung beim Aufbau der betrieblichen Erste Hilfe Organisation
  • Unterstützung bei der Beauftragung zum Ersthelfer
  • Unterstützung bei den notwendigen Dokumenten für Erste Hilfe
  • Überwachung von Prüfterminen bei Erste Hilfe Materialien
  • Beschaffung oder Entsorgung von Produkten, Geräten und
  • Hilfsmitteln sowie Persönlicher Schutzausrüstung für die Erste Hilfe
  • Unterweisung und Schulungen der Beschäftigten im bereich Erste Hilfe
  • Allgemeine Beratungen in Fragen der Ersten Hilfe

Weitere Aus- und Fortbildungen

  • Mitarbeiterausbildung des Betrieblichen Katastrophenschutzes
  • Mitarbeiterausbildung Betriebliche Feuerwehren
  • Ausbildung Betriebliche Ermittlungen und Dokumentation
  • Fahrzeugkontrollen
  • Veranstaltungsdienste
  • Sicherheitstechniklehrgänge
  • Ausbildungen im Arbeits- und Umweltschutz
  • Spezial Sicherheitstraining mit gepanzerten Sonderfahrzeugen (Fahrverhalten/Einsatzmöglichkeiten)

Diese Aus- und Fortbildungen sowie Literatur jederzeit auf Anfrage.
Des Weiteren bestehen die Möglichkeiten ihr Personal in verschiedenen Unternehmen zu Praxiseinsätzen zu vermitteln.

Wir betreuen ihre Objekte und Unternehmen beratend und unterstützend auch gerne komplett in den Bereichen:

  • Sicherheit von der Risikoanalyse bis hin zum Aufbau kompletter Sicherheitsstrukturen
  • Im Brandschutzbereich ebenfalls von der Risikoanalyse über Konzept- und Planerstellungen, Ausrüstung bis hin zum Aufbau von Brandschutzeinheiten (Brandschutzhelfer bis zur anerkannten Werkfeuerwehr)
  • Im Erste Hilfebereich von Planerstellung, Ausrüstung bis zur Sanitätshelferausbildung (Betriebssanitäter)
  • Im Arbeitsschutzbereich von der Analyse bis zum stellen von Sicherheitsbeauftragten

 

Waffensachkundeausbildung mit Prüfung (für Sicherheitspersonal, Sportschützen, Waffensammler)

Zielsetzung:

Die Personen werden über die Gesetzlichen Grundlagen mit dem Umgang von Waffen und Munition unterrichtet. Die unterrichteten und geprüften Personen sind somit in die Lage versetzt, mit Waffen und Munition im Rahmen der gesetzlichen Vorgaben umzugehen und diese auch erwerben zu können. Dies gilt für Sicherheitspersonal, Sportschützen und Jäger gleichermaßen.

Zielgruppe:

Personen, die im Sicherheitsdienst arbeiten und die Tätigkeiten mit Waffen und Munition verrichten müssen. Sportschützen zur Hobby- und Brauchtumspflege mit Schusswaffen umgehen und diese besitzen wollen.

Inhalt:

  • Die Sachkundeprüfung nach § 7 Abs. 1 WaffG in Verbindung mit den §§ 1-3 A WaffV für folgende Waffenarten beinhaltet:
  • Einzelladebüchsen- und Flinten
  • Repetierbüchsen- und Flinten
  • Selbstladebüchsen- und Flinten
  • Selbstladepistolen
  • Revolver
  • Einzelladepistolen inkl. Signalwaffen
  • Sowie die dazugehörige Munition
    Es werden ausreichende Kenntnisse geschult und nachgewiesen:
  • Über die beim Umgang mit Waffen und Munition zu beachtenden Rechtsvorschriften
    des Waffenrechtes, des Beschussrechtes sowie über Notwehr und Notstand
  • Auf waffentechnischem Gebiet über Schusswaffen (Langwaffen, Kurzwaffen und Munition)
    hinsichtlich Funktionsweise, sowie Innen- und Außenballistik, Reichweite und Wirkungsweise des Geschosses, bei verbotenen Gegenständen, die keine Schusswaffen sind, über die Funktions- und Wirkungsweise sowie Reichweite
  • Über die sichere Handhabung von Waffen und Munition einschließlich ausreichender Fertigkeiten im Schießen mit Schusswaffen

 

Vorbereitungslehrgang nach § 34a Abs. 1 Satz 5 der Gewerbeordnung

(Vorbereitung Sachkunde für das Bewachungsgewerbe „Unselbstständige 40 Std.“) Notwendig z. B. für: Kaufhausdetektive, Kontrollen im Eingangsbereich von gastgewerblichen Diskotheken, Kontrollen in öffentlichen Bereichen „Citystreifen“, Kontrollen in Hausrechtsbereichen mit tatsächlich öffentlichem Verkehr.

Zielsetzung:

 Der Unterrichtungslehrgang zur Vorbereitung auf die Sachkundeprüfung nach §34a dient als Schulungsmaßnahme für Personen, die im Bewachungsgewerbe tätig werden wollen. Die unterrichteten Personen werden mit den, für die Ausübung des Gewerbes notwendigen Vorschriften in einem Umfang vertraut gemacht, der ihnen die eigenverantwortliche Wahrnehmung von Bewachungsaufgaben ermöglicht.

Inhalt:

  • Der Inhalt der Vorbereitung erstreckt sich insbesondere auf die fachspezifischen Pflichten und Befugnisse folgender Sachgebiete:
  • Recht der öffentlichen Sicherheit und Ordnung einschließlich Gewerberecht und Datenschutzrecht,
  • Bürgerliches Gesetzbuch,
  • Straf- und Strafverfahrensrecht einschließlich Umgang mit Waffen,
  • Unfallverhütungsvorschrift Wach- und Sicherheitsdienste BGV C 7, BGV A 1, A 5, A 8,
  • Umgang mit Menschen, insbesondere Verhalten in Gefahrensituationen und Deeskalationstechniken in Konfliktsituationen
  • Grundzüge der Sicherheitstechnik.

 

USBV „IED“ Einführungskurs (Grundkurs 16 Std.)

Zielsetzung:

 Allgemeines Sicherheitspersonal und Personenschützer sind Personen, die in ihrem Tätigkeitsbereich Aufgaben des Schutzes von Objekten oder gefährdeten Personen übernehmen (Personenschützer, sonstiges Sicherheitspersonal, Personal in VIP Bereichen). Zur Sicherstellung der Sicherheit sollen diese Personen in der Lage sein, im Notfall gefährliche Gegenstände zu erkennen und sofortige Erstmaßnahmen wie zum Beispiel: Schutzmaßnahmen, Alarmierung, Flucht und Rettung sowie die Abwehr von Sprengkörpern in kleinen Teams oder allein durchzuführen. Dies ist effektiv nur möglich, wenn diese Personen entsprechend im Grundlagenwissen um USBV ausgebildet sind und trainiert werden. Die Notwendigkeit entsprechende Mitarbeiter zu schulen, ergibt sich in Deutschland aus verschiedenen neuen Bedrohungslagen für die zu schützenden Werte wie Objekte und Personen aufgrund links- oder rechtsextremer sowie Organisierter Kriminalität oder terroristischer Bedrohungen. Den zu Schulenden wird das notwendige Grundlagenwissen zur Erkennung, Aufbau- und die Wirkungen von militärischen Sprengkörpern- und Mitteln sowie unkonventionellen Spreng- und Brandvorrichtungen vermittelt. Es werden Grundlagen zur Durchführung von Schutz und Abwehrmaßnahmen vermittelt. Praktische Übungen ergänzen die theoretischen Ausführungen.

Zielgruppe:

Alle Personen die gefährdet sind, Feuerwehrleute, Personen die allgemein im Sicherheitsdienst arbeiten oder die Tätigkeiten als Personenschützer übernehmen wollen.

Inhalt:

  • Theoretischer Teil : ( 8 Unterrichtsstunden)
    Aufbau, Einsatzgrundsätze- und Wirkungen von Militärischen Spreng- und Brandstoffen
  • Aufbau, Einsatzvarianten- und Wirkungen von USBV „IED“
  • Erkennen von Spreng und Brandvorrichtungen.
  • Schutzmaßnahmen
  • Fahrzeug- Gelände- und Gebäudeabsuchung nach USBV
  • Hilfsmittel zur Suche
  • Praktische Demonstrationen